Die seit 2005 in Kraft getretene Informationstechnik-Verordnung (BITV), als Zusatz des Behindertengleichstellungsgesetzes, schreibt z.B. Internetangebote, sowie öffentlich zugängliche Intranetangebote von Behörden der Bundesverwaltung die sog. Barrierefreiheit vor.
Barrierefreie bzw. barrierearme Internetseiten räumen Hindernisse im Internet aus dem Weg und vereinachen damit die Nutzung der Informationstechnologie z.B. körperlich behinderter Menschen. Beispielsweise können sehbehinderte Menschen anhand alternativer Beschreibungstexte einer Webseite den Text- und Bildinhalt erfassen.
Der WYSIWYG-Editor von TYPO3 erzeugt dazu generell standardmäßigen validen HTML-Code, der die Basis barrierefreier Seiten im Internet darstellt.