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ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III

20.000 € FÖRDERUNG FÜR IHRE WEBSEITE & SHOP

Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen über die Förderung der Bundesregierung auf dieser Seite gesammelt. Unter anderem fördert die Überbrückungshilfe III die Optimierung und den Ausbau oder die Erstellung einer neuen Webseite, eines Online-Shops, ebenso Online Marketing und Werbemaßnahmen.


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DIGITAL FÖRDERUNG

BIS ZU 20.000 € DURCH ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III

Durch die Überbrückungshilfe III erhalten förderberechtigte Unternehmen die Möglichkeit, für die Optimierung Ihrer Webseite 20.000 Euro gewährt zu bekommen. Diese Hilfe muss nicht zurückgezahlt werden.

Förderberechtigte Unternehmen sind, welche die durch die Corona-Krise einen beträchtlichen Umsatzeinbruch erdulden mussten. Offizielle Infos zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier.

WIR KÖNNEN HELFEN

ZUSÄTZLICHE ANFRAGEN & VERKÄUFE ZU GENERIEREN

Mit unserem starken Partner der Inline Kommunikation an unserer Seite können wir Ihnen, als Unternehmen, helfen Ihre Erträge in der Corona-Krise zu erhöhen. Diese schaffen wir durch umfassende Beratung und ein großes Know-How im Webseiten-Design, Webseiten-Relaunch oder Aufbau eines Online-Shops.

Webseiten-Erstellung
Mit unserem Partner Inline Kommunikation bieten wir Ihnen eine professionelle Erstellung von Webseiten nach Ihren Vorgaben und Wünschen.

Webseiten-Relaunch
Die Ästhetik einer Webseite hat meist für Websitebesucher oberste Priorität. Wir schaffen ein ästhetisches Bild Ihrer bereits vorhanden Webseite.

Erstellung eines Online-Shops
Sie möchten einen Onlineshop erstellen und wissen nicht wo Sie anfangen sollen? Kein Problem, hier können wir Abhilfe schaffen.

FRAGEN ÜBER FRAGEN

ALLE WICHTIGEN FRAGEN ÜBER DIE FÖRDERUNG

Wer genau kann die Förderung beantragen?

Grundvoraussetzung für die Überbrückungshilfe III, die Sie zur Digitalisierung Ihres Unternehmens nutzen können, ist die Erfüllung der Förderbedingungen. Das sind beispielsweise, dass das Unternehmen nicht mehr als 750 Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschaftet und einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum vom 01. November 2020 bis 30. Juni 2021 erlitten hat. Für Sie ebenfalls wichtig zu wissen ist, dass die Überbrückungshilfe III keinen Unterschied macht zwischen Unternehmen, die von einem regionalen oder überregionalen Lockdown betroffen ist oder war. Daher können auch Unternehmen, die von den staatlichen Schließungen nicht betroffen sind, die Überbrückungshilfe III beantragen.

Was wird gefördert?

Durch die Überbrückungshilfe III werden Marketing- und Werbeausgaben, sowie die Programmierung eines Onlineshops, ein Relaunch der Webseite, Erstellung einer neuen Webseite, sowie weitere Werbemaßnahmen, wie Speißekarten, Flyer, Kataloge, Visitenkarten, etc.

Wie läuft die Förderung mit Überbrückungsgeld III ab?

Die Antragsstellung fängt in der Regel mit der Bedarfsermittlung an, in einem Kick-Off Meeting, telefonisch oder persönlich, erarbeiten wir gemeinsam die Ziele Ihres Projekts, identifizieren Ihre Zielgruppe und analysieren die Ist-Situation. Im zweiten Schritt steht die Antragsstellung. Sie stellen den Antrag über Ihren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder vereidigten Buchprüfer. Diese Kosten werden ebenfalls bezuschusst. Sobald die Bewilligung des Förderantrags vorliegt, starten wir im Nachgang mit Ihrem Überbrückungsgeld III Ihr persönliches Projekt durch.

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